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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Bei der Beurteilung der Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit der Beeinflussung der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist maßgeblich auf den gesamten Zeitraum der Anwesenheit im Inland und auf ein Bestehen eines
diesbezüglichen, vorsätzlichen Handelns abzustellen.
Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 4. Dezember 2015 (Az.: S 42 AY 169/09):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. § 2 Abs. 1 AsylbLG gelangt in keinem Fall zur Anwendung, wenn eine etwaige Ausreisepflicht - unabhängig vom Verhalten eines Ausländers – ohnehin im gesamten Zeitraum, ab dem Zeitpunkt des behördlicherseits vorgehaltenen Rechtsmissbrauchs, nicht hätte vollzogen werden können. Dies ist dann der Fall, wenn eine ausreisepflichtige Person krankheitsbedingt ärztlicherseits als nicht reisefähig eingeschätzt wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1930/
Willi S
Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 4. Dezember 2015 (Az.: S 42 AY 169/09):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. § 2 Abs. 1 AsylbLG gelangt in keinem Fall zur Anwendung, wenn eine etwaige Ausreisepflicht - unabhängig vom Verhalten eines Ausländers – ohnehin im gesamten Zeitraum, ab dem Zeitpunkt des behördlicherseits vorgehaltenen Rechtsmissbrauchs, nicht hätte vollzogen werden können. Dies ist dann der Fall, wenn eine ausreisepflichtige Person krankheitsbedingt ärztlicherseits als nicht reisefähig eingeschätzt wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1930/
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