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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Augsburg - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers
Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 29.04.2015 - S 3 AS 393/14 - Die Berufung wird zugelassen.
Das Konzept der Stadt Augsburg ist schlüssig.
Leitsatz ( Autor)
Die Kosten der Unterkunft werden seit dem 01.11.2013 nach dem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für die Stadt A-Stadt vom August 2013 ermittelt. Dieser Mietspiegel ist ein schlüssiges Konzept, wie es von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (zuletzt Urteil vom 18.11.2014, Aktenzeichen B 4 AS 9/14 R) gefordert wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178038&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1838/
Willi S
Das Konzept der Stadt Augsburg ist schlüssig.
Leitsatz ( Autor)
Die Kosten der Unterkunft werden seit dem 01.11.2013 nach dem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für die Stadt A-Stadt vom August 2013 ermittelt. Dieser Mietspiegel ist ein schlüssiges Konzept, wie es von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (zuletzt Urteil vom 18.11.2014, Aktenzeichen B 4 AS 9/14 R) gefordert wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178038&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1838/
Willi S
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Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
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Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
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Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
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Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
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Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
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Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema