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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - schlüssiges Konzept Landkreis Meißen - Wohnungsmarktyps II - Festlegung des räumlichen Vergleichsbereichs - Nichtberücksichtigung der Homogenität und verkehrstechnischen Verbundenheit
- Clusteranalyse - Anwendung der Wohngeldtabelle
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 26.06.2015 - S 14 AS 8400/12 - Die Berufung wird zugelassen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Zum Konzept des Landkreises Meißen, insbesondere zur Bildung des Vergleichsraums
2. Eine Vergleichsraumbildung des Jobcenters ist nicht schlüssig, wenn Wohnungsmarkttypen gebildet worden sind, zu deren Abgrenzung nur mietpreisbildende Faktoren herangezogen wurden und die Homogenität bzw. die verkehrstechnische Verbundenheit unberücksichtigt geblieben sind.
Anmerkung: ebenso im Ergebnis: SG Aachen, Urteil vom 24. Februar 2015 – S 20 SO 157/14, SG Magdeburg, Urteil vom 23.04.2015 –S 14 AS 4313/10
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1894/
Willi S
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 26.06.2015 - S 14 AS 8400/12 - Die Berufung wird zugelassen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Zum Konzept des Landkreises Meißen, insbesondere zur Bildung des Vergleichsraums
2. Eine Vergleichsraumbildung des Jobcenters ist nicht schlüssig, wenn Wohnungsmarkttypen gebildet worden sind, zu deren Abgrenzung nur mietpreisbildende Faktoren herangezogen wurden und die Homogenität bzw. die verkehrstechnische Verbundenheit unberücksichtigt geblieben sind.
Anmerkung: ebenso im Ergebnis: SG Aachen, Urteil vom 24. Februar 2015 – S 20 SO 157/14, SG Magdeburg, Urteil vom 23.04.2015 –S 14 AS 4313/10
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1894/
Willi S
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Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema