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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Nachzahlungen auf Sozialleistungen (hier: Kindergeld) sind nicht auf 6 Monate zu verteilen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Nov 2015 - 16:31

SG Berlin, Beschluss vom 12.11.2015 – S 61 AS 22013/15 ER




Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei der Bewertung ob eine einmalige oder laufende Einnahme nach § 11 SGB II vorliegt, kommt es auf den Rechtsgrund der Einnahme an ( Anlehnung an BSG, Urteil vom 24.4.2015, B 4 AS 32/14 R).

2. Eine Nachzahlung von Kindergeld ist bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Jobcenter nicht als eine einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II auf sechs Monate zu verteilen, sondern als eine laufende Einnahme gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II lediglich im Monat des Kapitalzuflusses bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Im Folgemonat stellt die nicht verbrauchte Nachzahlung ein gemäß § 12 Abs. 2 SGB II berücksichtigungsfreies Vermögen dar.

3. Da es sich beim Kindergeld um eine üblicherweise regelmäßig wiederkehrende Leistung handelt, ist auch die einmalige Nachzahlung dieser Entgeltersatzleistung als eine laufende Einnahme zu qualifizieren.

Anmerkung: S. a. dazu Beitrag von RA Kay, Füßlein, Berlin: Anrechnung einer Kindergeldnachzahlung als laufende Einnahme?: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=768

Rechtstipp: ebenso zur Kindergeldnachzahlung: LSG NRW, Beschluss vom 28.05.2014 - L 19 AS 1860/13 B; offen gelassen LSG NRW, Beschluss vom 14.08.2015 - L 7 AS 1321/14 B ; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15 ; ebenso zum ALG I: SG Duisburg, Urt. v. 28.4.2014 – S 49 AS 2522/13; SG Augsburg, Urteil vom 06.06.2014 - S 15 AS 58/14, zur Witwenrente: SG Augsburg, Urt. v. 10.03.2015 - S 11 AS 1263/14 - Berufung anhängig beim BAY LSG Az. L 9 AS 247/15; zur Nachzahlung von polnischer Rente: LSG NRW, Beschl. v. 01.04.2015 - L 19 AS 2233/14 B und aktuell zur Krankengeldnachzahlung - Bay LSG, Beschluss vom 15.07.2015 - L 11 AS 389/15 NZB ; SG Hannover, Beschluss v. 27.07.2015 - S 48 AS 2399/15 ER ( Krankengeldnachzahlung in Anlehnung an BSG, Urt. v. 24.4.2015 - B 4 AS 32/14 R); LSG NRW v. 22.7.2013 - L 2 AS 738/13 B - ( Nachzahlung von Verletztenrente ); a. A. zur Elterngeldnachzahlung: SG Augsburg, Urteil vom 21.08.2015 - S 8 AS 126/15


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1913/


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