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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Befindet sich ein Unionsbürger ( Polnischer ) zum Zwecke des Arbeitens in Deutschland und arbeitet er nicht nur völlig untergeordnet und unwesentlich, dann greift der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht.
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.11.2015 - L 6 AS 197/15 B ER
Leitsatz:
Eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn die tatsächliche Arbeitszeit in einem angemessenen Verhältnis zur verfügbaren
Zeit steht.
Volltext hier: http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-SH---L-6-AS-197-15-B-ER.pdf
S. a. : EU-Ausländer – Landessozialgericht bestätigt Leistungspflicht des Jobcenters, ein Beitrag von RAin-Vollrath | November 12, 2015: http://www.hartz4-in.de/sozialrecht/eu-auslaender-landessozialgericht-bestaetigt-leistungspflicht-jobcenters/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1911/
Willi S
Leitsatz:
Eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn die tatsächliche Arbeitszeit in einem angemessenen Verhältnis zur verfügbaren
Zeit steht.
Volltext hier: http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-SH---L-6-AS-197-15-B-ER.pdf
S. a. : EU-Ausländer – Landessozialgericht bestätigt Leistungspflicht des Jobcenters, ein Beitrag von RAin-Vollrath | November 12, 2015: http://www.hartz4-in.de/sozialrecht/eu-auslaender-landessozialgericht-bestaetigt-leistungspflicht-jobcenters/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1911/
Willi S
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