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Unionsbürger, die sich in Deutschland ohne materielles Aufenthaltsrecht aufhalten, haben keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 15.09.2015 - L 34 AS 1868/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180271&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180271&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
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