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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Befindet sich die Antragstellerin in einer Ausbildung, kann sich wegen der Regelung in § 7 Abs. 5 SGB II ein Anspruch auf Gewährung einer Erstausstattung für die Unterkunft allein aus § 27 SGB II ergeben, der jedoch nicht auch auf die allgemeine
Vorschrift über die Erstausstattung der Wohnung (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II) verweist (dazu bereits Beschl. des Senats vom 1.10.2012, L 4 AS 287/12 B ER – n.v.).
Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 08.07.2014 - L 4 AS 229/13
Leitsatz (Autor)
Befindet sich die Antragstellerin in einer Ausbildung, kann sich wegen der Regelung in § 7 Abs. 5 SGB II ein Anspruch auf Gewährung einer Erstausstattung für die Unterkunft allein aus § 27 SGB II ergeben, der jedoch nicht auch auf die allgemeine Vorschrift über die Erstausstattung der Wohnung (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II) verweist (dazu bereits Beschl. des Senats vom 1.10.2012, L 4 AS 287/12 B ER – n.v.).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171341&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 08.07.2014 - L 4 AS 229/13
Leitsatz (Autor)
Befindet sich die Antragstellerin in einer Ausbildung, kann sich wegen der Regelung in § 7 Abs. 5 SGB II ein Anspruch auf Gewährung einer Erstausstattung für die Unterkunft allein aus § 27 SGB II ergeben, der jedoch nicht auch auf die allgemeine Vorschrift über die Erstausstattung der Wohnung (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II) verweist (dazu bereits Beschl. des Senats vom 1.10.2012, L 4 AS 287/12 B ER – n.v.).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171341&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
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