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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BVerfG: Ablehnung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung

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Beitrag von Willi Schartema So 15 Nov 2015 - 17:13

Das BVerfG hat in einer jüngsten Entscheidung klargestellt, dass bei einer nachträglichen Gewährung von Beratungshilfe für die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs, diese  nicht mit dem pauschalen Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die antragstellende Person den
Widerspruch selbst hätte einlegen können. Die Begründung hierfür: da die Erfolgsaussichten
eines Widerspruchs auch von dessen sorgfältiger Begründung abhängen, bedarf die Ablehnung der
Beratungshilfe in solchen Fällen einer einzelfallbezogenen Begründung. Alles weitere:  http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-084.html


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1910/

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