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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Nov 2015 - 10:19

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2015 - L 13 AS 4522/13 - Revision wird zugelassen



Monatlich 30 € mehr Hartz-IV durch 1-Euro-Schülerversicherung
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das Jobcenter muss für die 16-jährige Leistungsbezieherin von ihrem Kindergeld die monatliche Schülerzusatzversicherung in Höhe von einem Euro Versicherungsbeitrag im Jahr als angemessene Versicherung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V und § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II absetzen ( vgl. zur Bestimmung der grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit einer privaten Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche - BSG, Urteil vom 16. Februar 2012, B 4 AS 89/11 R ).

2. Die Höhe des Beitrags ist für den pauschalierten Abzug nicht von Relevanz ( vgl. zum Bagatellbeitrag - BSG, Urteil vom 4. Juni 2014, B 14 AS 30/13 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181091&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/

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