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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Eingliederungsverwaltungsakt - Rechtmäßigkeit auferlegter Obliegenheitspflichten zur Erreichbarkeit - Wiederholung des Gesetzestextes des § 7 Abs 4a SGB II - verfassungskonforme Auslegung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14 - anhängig beim BSG unter dem Az. B 4 AS 45/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die einem Leistungsbezieher in einem Eingliederungsverwaltungsakt gem § 15 Abs 1 S 6 SGB II auferlegte Obliegenheitspflichten, die lediglich die gesetzlichen Regelungen des § 7 Abs 4a S 1 SGB II zur Anwesenheit im orts- und zeitnahen Bereich wiederholen, unterliegen keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
2. Die Regelung des § 7 Abs. 4a SGB II ist auch vom Bundessozialgericht nicht beanstandet worden ( BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R ).
3. Die ErreichbarkeitsAO verletzt nicht höherrangiges Recht ( Bay LSG, Beschluss v. 03.03.2009 - L 11 AS 23/09 NZB ).
Rechtstipp: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.06.2013 - L 6 AS 89/12 - BSG, Beschluss vom 20.11.2013 - B 14 AS 393/13 B - Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt - zulässiger Inhalt und Bestimmtheit - Regelungen zur Ortsabwesenheit
Leitsatz ( Redakteur )
Im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung/Eingliederungsverwaltun gsakts sind auch Regelungen über die Ortsabwesenheit/Verfügbarkeit des Hilfebedürftigen trotz des seit dem 1. August 2006 in § 7 Abs. 4a SGB II aufgenommenen Verweises zur Anwendbarkeit der Erreichbarkeits-Anordnung grundsätzlich möglich.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die einem Leistungsbezieher in einem Eingliederungsverwaltungsakt gem § 15 Abs 1 S 6 SGB II auferlegte Obliegenheitspflichten, die lediglich die gesetzlichen Regelungen des § 7 Abs 4a S 1 SGB II zur Anwesenheit im orts- und zeitnahen Bereich wiederholen, unterliegen keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
2. Die Regelung des § 7 Abs. 4a SGB II ist auch vom Bundessozialgericht nicht beanstandet worden ( BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R ).
3. Die ErreichbarkeitsAO verletzt nicht höherrangiges Recht ( Bay LSG, Beschluss v. 03.03.2009 - L 11 AS 23/09 NZB ).
Rechtstipp: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.06.2013 - L 6 AS 89/12 - BSG, Beschluss vom 20.11.2013 - B 14 AS 393/13 B - Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt - zulässiger Inhalt und Bestimmtheit - Regelungen zur Ortsabwesenheit
Leitsatz ( Redakteur )
Im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung/Eingliederungsverwaltun gsakts sind auch Regelungen über die Ortsabwesenheit/Verfügbarkeit des Hilfebedürftigen trotz des seit dem 1. August 2006 in § 7 Abs. 4a SGB II aufgenommenen Verweises zur Anwendbarkeit der Erreichbarkeits-Anordnung grundsätzlich möglich.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/
Willi S
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