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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 5 Okt 2015 - 12:21

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 09.09.2015 - L 19 AS 1260/15 B ER - rechtskräftig




Das Jobcenter wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin (litauische Staatsangehörige) den Regelsatz für alleinstehende Erwachsene nach § 20 Abs. 2 SGB II zu erbringen.

Leitsatz ( Autor )

Wenn ein Daueraufenthaltsrecht der Antragstellerin verneint wird, handelt es sich bei der Antragstellerin um eine Unionsbürgerin ohne materielles Aufenthaltsrecht, die sich aber wegen der fehlenden Verlustfeststellung nach §§ 2 Abs. 7, 5 Abs. 4, 6 FreizügG/EU formell rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhält. Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (zuletzt Senatsurteil vom 01.06.2015 - L 19 AS 1923/14 m.w.N. (Revision anhängig B 14 AS 35/15 R )) ist der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II auf diesen Personenkreis nicht anwendbar.



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180506&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=




Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1892/


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