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VG Osnabrück: Untätigkeitsklage eines somalischen Asylbewerbers teilweise erfolgreich
VG Osnabrück, Urt. v. 07.10.2015 - 5 A 390/15
OSNABRÜCK. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute der Klage eines somalischen Asylbewerbers teilweise stattgegeben und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils über den Asylantrag zu entscheiden. Ein „Durchentscheiden" des Asylantrages in dem Sinne, dass das Gericht selbst (erstmalig) über den Asylantrag des Klägers entscheide, komme aber nicht in Betracht (Siehe zum Hintergrund: Presseinformation Nr. 19/2015 vom 07.10.2015).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats nach Zustellung mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
Quelle: Presseinformation 20/2015 vom 14.10.2015 - http://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19717&article_id=137781&_psmand=129
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1897/
Willi S
OSNABRÜCK. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute der Klage eines somalischen Asylbewerbers teilweise stattgegeben und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils über den Asylantrag zu entscheiden. Ein „Durchentscheiden" des Asylantrages in dem Sinne, dass das Gericht selbst (erstmalig) über den Asylantrag des Klägers entscheide, komme aber nicht in Betracht (Siehe zum Hintergrund: Presseinformation Nr. 19/2015 vom 07.10.2015).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats nach Zustellung mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
Quelle: Presseinformation 20/2015 vom 14.10.2015 - http://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19717&article_id=137781&_psmand=129
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Willi S
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