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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Klagen und Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide oft erfolgreich - Kläger bekamen vergangenes Jahr in mehr als 46.000 Fällen Recht oder teilweise Recht

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Beitrag von Willi Schartema Mi 28 Feb 2018 - 9:13

Hannover. Vier von zehn Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide sind im vergangenen Jahr erfolgreich gewesen. Betroffene bekamen in mehr als 46.000 Fällen Recht oder teilweise Recht, wie aus einer am Mittwoch bekannt gewordenen Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der LINKEN-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervorgeht. In 21.300 Fällen habe das Jobcenter vorzeitig nachgegeben. In fast 16.200 Fällen gab es demnach einen Vergleich.

Zuerst hatten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Donnerstagsausgaben) vorab über die Zahlen berichtet. In 8900 Fällen gab es den Angaben zufolge ein Urteil oder einen Beschluss eines Arbeitsgerichts. »In kaum einem anderen Rechtsgebiet werden so viele Bescheide von den Gerichten für rechtswidrig befunden wie bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende«, erklärte Zimmermann. Die Erfolgsquote entsprach demnach dem Vorjahresniveau.

weiter: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1080294.arbeitslosengeld-ii-klagen-und-widersprueche-gegen-hartz-iv-bescheide-oft-erfolgreich.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2319/
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