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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verhängung einer Sperrzeit aufgrund eigener Kündigung des Arbeitnehmers wegen geringer Arbeitszeit zulässig

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Beitrag von Willi Schartema Di 20 Okt 2015 - 1:07

Anmerkung von Kanzlei F.L.E.S. Bayreuth zu LSG Bayern, Urt. v. 11.06.2015 - L 10 AL 43/14



Nichterscheinen am Arbeitsplatz und Arbeitslosmeldung spricht für Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit verhängen, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis deswegen kündigt, weil die vereinbarten Arbeitszeiten nicht erreicht werden. Erscheint ein Arbeitnehmer nicht mehr am Arbeitsplatz und meldet er sich zudem arbeitssuchend, so spricht dies dafür, dass er das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.


weiter: http://www.fe-ls.de/de/news-item/?urteil=21731 



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1897/


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