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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 20 Okt 2015 - 0:51

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 29.09.2015 - L 10 AL 212/15 NZB





Leitsatz ( Redakteur )

1. Die Gewährung der Förderung steht im Ermessen der Behörde.

2. Reisekosten werden nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattet. Dies ergebe sich aus den Eingliederungsvereinbarungen und es sei auch sachgerecht, nur tatsächlich entstandene Kosten zu erstatten.



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180836&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1897/


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