Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II

Nach unten

 Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II  Empty Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II

Beitrag von Willi Schartema Di 20 Okt 2015 - 0:42

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.10.2015 - L 7 AS 627/15 B ER




Leitsatz ( Juris )
1. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, entspricht den europarechtlichen Vorgaben.

2. Ein Aufenthaltsrecht bzw. ein Ausweisungsschutz nach Art. 14 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 besteht, wenn ein Unionsbürger eingereist ist, um Arbeit zu suchen, solange er nachweisen kann, dass er weiterhin Arbeit sucht und eine begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden. Das ist aber genau der Fall, in dem Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 eine nationale Regelung zum Ausschluss von Sozialhilfeleistungen gestattet (EuGH, Urteil vom 15.09.2015, C 67/14, Alimanovic, Rn. 57, 58). § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist eine derartige Regelung.

3. Eine individuelle Prüfung, ob im konkreten Fall eine unangemessene Belastung der Sozialhilfesysteme verursacht wird, findet nicht statt (EuGH, a.a.O., Rn. 59 ff).

4. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180834&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1897/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Aufrechnung einer Darlehensrückzahlungsforderung wegen derzeit nicht verfügbarem Vermögen mit laufenden Leistungen nach dem SGB II ( nach § 42a Abs 2 Satz 1 SGB II) - Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 24 Abs 5 SGB II - Sonderregelung des
» Zur Frage, ob ein zeitlich nach dem Überprüfungsantrag eintretender Wegfall der Bedürftigkeit unbeachtlich für die Nachzahlung zu Unrecht nicht erbrachter Sozialhilfeleistungen nach § 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 SGB X ist.
» Zur Frage, ob § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit 01.04.2011 geltenden Fassung, mit der die "Verfallsfrist" für rückwirkend zu gewährende Sozialleistungen nach § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X von vier Jahren für Leistungen nach dem SGB II auf ein Jahr verkürzt
»  Keine Anrechnung eines Betriebskostenguthabens nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a. F. SGB II - Bestimmtheitserfordernis des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides - Aufrechnung nach § 388 Satz 1 BGB
» Auch nach neuer Gesetzeslage hat ein kroatischer Staatsangehöriger Anspruch auf ALG II - Gewährung vorläufiger Leistungen nach § 41a Abs 7 SGB 2, denn wenn der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr 2 b SGB II verfassungswidrig sein sollte, ergäben

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten