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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Aug 2014 - 11:47

 wurde, verfassungswidrig ist.



Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13 NZB



Leitsätze (Autor)
Die Neuregelung des § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II, mit der der Überprüfungszeitraum für Leistungen nach dem SGB II auf ein Jahr verkürzt worden ist verfassungsgemäß.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171772&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
 
Anmerkung: gleicher Auffassung BSG, Urteil vom 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R; das ein Landessozialgericht  insoweit Bedenken geäußert hätte, ist nicht ersichtlich (vgl. BayLSG, Urteil vom 19.03.2014 – L 16 AS 289/13; LSG Bad.-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2013 – L 13 AS 4917/12 B; LSG NRW, Urteil vom 19.09.2013 – L 7 AS 1050/13; zum SGB XII  § 116a SGB XII – BSG, Urteil vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/12 R ).
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1706/

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