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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Abschläge bei den Kosten der Unterkunft auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht zulässig.

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Abschläge bei den Kosten der Unterkunft auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht zulässig.  Empty Abschläge bei den Kosten der Unterkunft auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht zulässig.

Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Sep 2015 - 9:40

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. Januar 2015 (Az.: L 3 AS 192/14 B ER):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
1. Gerade bei Unterkunftskosten (§ 22 SGB II), die gegenüber dem Vermieter monatlich vorschüssig in voller Höhe fällig waren, ist auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verfügung eines Abschlags im Verhältnis zu den tatsächlichen Unterkunftskosten nicht geboten.

2. Hilfebedürftige Personen verfügen in dieser Beziehung über keine Einsparmöglichkeiten.

3. Dem Aspekt der Vorläufigkeit ist damit hinreichend Rechnung getragen, dass die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens steht.

4. Eine etwaige Rückführung von Überzahlungen ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Verbleibende wirtschaftliche Risiken des SGB II-Trägers müssen gerade im Bereich der existenzsichernden Grundsicherung von der öffentlichen Hand hingenommen werden.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/

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