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Abschläge bei den Kosten der Unterkunft auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht zulässig.
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. Januar 2015 (Az.: L 3 AS 192/14 B ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
1. Gerade bei Unterkunftskosten (§ 22 SGB II), die gegenüber dem Vermieter monatlich vorschüssig in voller Höhe fällig waren, ist auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verfügung eines Abschlags im Verhältnis zu den tatsächlichen Unterkunftskosten nicht geboten.
2. Hilfebedürftige Personen verfügen in dieser Beziehung über keine Einsparmöglichkeiten.
3. Dem Aspekt der Vorläufigkeit ist damit hinreichend Rechnung getragen, dass die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens steht.
4. Eine etwaige Rückführung von Überzahlungen ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Verbleibende wirtschaftliche Risiken des SGB II-Trägers müssen gerade im Bereich der existenzsichernden Grundsicherung von der öffentlichen Hand hingenommen werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/
Willi S
Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
1. Gerade bei Unterkunftskosten (§ 22 SGB II), die gegenüber dem Vermieter monatlich vorschüssig in voller Höhe fällig waren, ist auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verfügung eines Abschlags im Verhältnis zu den tatsächlichen Unterkunftskosten nicht geboten.
2. Hilfebedürftige Personen verfügen in dieser Beziehung über keine Einsparmöglichkeiten.
3. Dem Aspekt der Vorläufigkeit ist damit hinreichend Rechnung getragen, dass die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens steht.
4. Eine etwaige Rückführung von Überzahlungen ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Verbleibende wirtschaftliche Risiken des SGB II-Trägers müssen gerade im Bereich der existenzsichernden Grundsicherung von der öffentlichen Hand hingenommen werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/
Willi S
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