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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Sep 2015 - 9:04

Der Sozialstaat darf bei der Sozialhilfe zwischen "Eigenen" und "Fremden" unterscheiden, entschied der EuGH am Dienstag. Mit zweifelhafter Begründung und absurden Konsequenzen, findet Constanze Janda.

Weiter: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c6714-alimanovic-sozialleistungen-hartz-iv-arbeitssuche/

(Die Autorin Prof. Dr. Constanze Janda ist Professorin für Sozialrecht, Europäisches Arbeitsrecht und Zivilrecht an der SRH Hochschule Heidelberg. Sie ist Mitbegründerin des Netzwerks Migrationsrecht und setzt sich seit vielen Jahren mit den Rechtsfragen der sozialen Absicherung von Migranten auseinander.)


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/


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