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Rechtsansprüche des Vermieters eines Leistungsberechtigten gegen den Grundsicherungsträger bei Mietschulden.
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.08.2015 - L 7 AS 263/15 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 33/15 R
Hinweise ( Gericht )
1. Eine Direktzahlung der Wohnungsmiete nach § 22 Abs. 7 SGB II begründe keinen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das JC, sondern nur eine Empfangsberechtigung. Die mietvertragliche Abtretung von Alg-II in Höhe der Miete an den Vermieter bedürfe zu ihrer Wirksamkeit einer Verwaltungsentscheidung darüber, ob die Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Leistungsempfängers liege. Eine solche fehle hier.
2. Die Bewilligung von Alg-II enthalte keinen Schuldbeitritt des JC zur Pflicht des Mieters, den Mietzins an den Vermieter zu zahlen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179938&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
S. a. : Pressemitteilung LSG Bayern v. 02.09.2015
Direktzahlung der Wohnungsmiete an den Vermieter
Kann der Vermieter vom Jobcenter (JC) die Miete verlangen, weil der Alg-II Empfänger die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht an den Vermieter weiterleitet?
Zur Pressemitteilung: http://www.lsg.bayern.de/presse/mitteilungen/neue/30598/index.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1875/
Willi S
Hinweise ( Gericht )
1. Eine Direktzahlung der Wohnungsmiete nach § 22 Abs. 7 SGB II begründe keinen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das JC, sondern nur eine Empfangsberechtigung. Die mietvertragliche Abtretung von Alg-II in Höhe der Miete an den Vermieter bedürfe zu ihrer Wirksamkeit einer Verwaltungsentscheidung darüber, ob die Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Leistungsempfängers liege. Eine solche fehle hier.
2. Die Bewilligung von Alg-II enthalte keinen Schuldbeitritt des JC zur Pflicht des Mieters, den Mietzins an den Vermieter zu zahlen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179938&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
S. a. : Pressemitteilung LSG Bayern v. 02.09.2015
Direktzahlung der Wohnungsmiete an den Vermieter
Kann der Vermieter vom Jobcenter (JC) die Miete verlangen, weil der Alg-II Empfänger die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht an den Vermieter weiterleitet?
Zur Pressemitteilung: http://www.lsg.bayern.de/presse/mitteilungen/neue/30598/index.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1875/
Willi S
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