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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rechtsansprüche des Vermieters eines Leistungsberechtigten gegen den Grundsicherungsträger bei Mietschulden.

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Rechtsansprüche des Vermieters eines Leistungsberechtigten gegen den Grundsicherungsträger bei Mietschulden. Empty Rechtsansprüche des Vermieters eines Leistungsberechtigten gegen den Grundsicherungsträger bei Mietschulden.

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Sep 2015 - 12:02

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.08.2015 - L 7 AS 263/15 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 33/15 R



Hinweise ( Gericht )
1. Eine Direktzahlung der Wohnungsmiete nach § 22 Abs. 7 SGB II begründe keinen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das JC, sondern nur eine Empfangsberechtigung. Die mietvertragliche Abtretung von Alg-II in Höhe der Miete an den Vermieter bedürfe zu ihrer Wirksamkeit einer Verwaltungsentscheidung darüber, ob die Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Leistungsempfängers liege. Eine solche fehle hier.

2. Die Bewilligung von Alg-II enthalte keinen Schuldbeitritt des JC zur Pflicht des Mieters, den Mietzins an den Vermieter zu zahlen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179938&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
S. a. : Pressemitteilung LSG Bayern v. 02.09.2015
Direktzahlung der Wohnungsmiete an den Vermieter 
Kann der Vermieter vom Jobcenter (JC) die Miete verlangen, weil der Alg-II Empfänger die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht an den Vermieter weiterleitet?
Zur Pressemitteilung: http://www.lsg.bayern.de/presse/mitteilungen/neue/30598/index.php

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1875/

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