Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim

Nach unten

Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim  Empty Verpflichtung des Jobcenters im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten bei vollständiger Minderung desArbeitslosengeldes II des Antragstellers - Wohnheim

Beitrag von Willi Schartema Di 25 Aug 2015 - 8:17

Sozialgericht Berlin – Beschluss vom 23.06.2015 – S 196 AS 7421/15 ER - Berufung anhängig LSG BB Az. L 32 AS 1245/15 B ER



Leitsätze ( Autor )
1. In der Literatur werde vorgeschlagen, als verfassungsrechtlich gebotene Erweiterung des § 31 a Abs. 3 Satz 3 SGB II zur Abwendung von Wohnungslosigkeit Leistungen nach § 22 Abs. 8 SGB II im Rahmen einer (darlehensweisen) Mietschuldenübernahme oder eine Direktüberweisung an den Vermieter zu prüfen, um die Existenz auch im Bereich des Wohnens auf jeden Fall sicherzustellen.

2. Es ist daher gerechtfertigt, das JC einstweilen zu verpflichten, die Wohnheimkosten im Sanktionszeitraum darlehensweise zu übernehmen, da dem Antragsteller bei fehlender Kostenübernahme der Verlust seines Wohnheimplatzes ohne Einhaltung von Kündigungsfristen direkt drohe. Durch die nur darlehensweise Übernahme der Wohnheimkosten wäre andererseits der mit der Sanktion verfolgte gesetzgeberische Zweck nicht vollständig konterkariert.

3. Im Ergebnis sei die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Sanktionsbescheid daher insoweit anzuordnen, als er den Wegfall der Leistungen für Unterkunft und Heizung betreffe und eine Verpflichtung zur darlehensweisen Übernahme der Wohnkosten im Wege der Vollzugsfolgenbeseitigung auszusprechen.

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1867/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Wohnsitzauflage - örtliche Zuständigkeit - zur Verpflichtung des Jobcenters im Wege der einstweiligen Anordnung, den Antragstellern Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorläufig
» Verpflichtung des Jobcenters ( JC ) im Wege der einstweiligen Anordnung für bulgarische, schwangere Antragstellerin Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs zu erbringen - keine erfolgsversprechende Arbeitsuche - Freizügigkeit naher Angehöriger
» Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )
» Zur Verpflichtung des Jobcenters im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes dem Antragsteller ein tilgungsfreies Darlehen aufgrund meherer Darlehen im Wege einer Direktzahlung an den Stromversorger zu gewähren ( hier bejahend ).
» Auf die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes begehrte (vorläufige) Verpflichtung des Jobcenters zur Erteilung einer Zusicherung im Sinne des § 22 Abs 4 S 1 SGB II haben die Antragsteller keinen Anspruch.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten