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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Anspruch des Nothelfers auf Kostenerstattung für medizinische Behandlung aus Sozialhilfemitteln bei nicht feststellbarer Bedürftigkeit. SGB XII

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Kein Anspruch des Nothelfers auf Kostenerstattung für medizinische Behandlung aus Sozialhilfemitteln bei nicht feststellbarer Bedürftigkeit.  SGB XII  Empty Kein Anspruch des Nothelfers auf Kostenerstattung für medizinische Behandlung aus Sozialhilfemitteln bei nicht feststellbarer Bedürftigkeit. SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Di 25 Aug 2015 - 8:14

SG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2015 - S 1 SO 215/15

Leitsatz ( Gericht )


Quelle:   http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Kein+Anspruch+des+Nothelfers+auf+Kostenerstattung+fuer+medizinische+Behandlung+aus+Sozialhilfemitteln+bei+nicht+feststellbarer+Beduerftigkeit/?LISTPAGE=2290388

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