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Mangels Aussicht auf "Überwindung der Hilfebedürftigkeit" kein Anspruch auf Eingliederungsleistung
BSG, Urteil vom 05.08.2015 - B 4 AS 46/14 R
Leitsätze ( beck-aktuell )
1. Ein Anspruch auf Einstiegsgeld nach § 16b SGB II besteht nicht, wenn keine Aussicht auf Überwindung der Hilfebedürftigkeit besteht. Die Frage, ob der Erfolg im Sinne der Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch die sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Erwerbstätigkeit wahrscheinlich eintreten wird und das Einstiegsgeld für eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt wahrscheinlich erforderlich ist, sei anhand einer prognostische ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beantworten.
2. Zweifel an Übertragbarkeit des SGB-III-Begriffs "Arbeitslosigkeit" in System des SGB II
weiterlesen: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bsg-mangels-aussicht-auf-ueberwindung-der-hilfebeduerftigkeit-kein-anspruch-auf-eingliederungsleistung
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/
Willi S
Leitsätze ( beck-aktuell )
1. Ein Anspruch auf Einstiegsgeld nach § 16b SGB II besteht nicht, wenn keine Aussicht auf Überwindung der Hilfebedürftigkeit besteht. Die Frage, ob der Erfolg im Sinne der Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch die sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Erwerbstätigkeit wahrscheinlich eintreten wird und das Einstiegsgeld für eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt wahrscheinlich erforderlich ist, sei anhand einer prognostische ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beantworten.
2. Zweifel an Übertragbarkeit des SGB-III-Begriffs "Arbeitslosigkeit" in System des SGB II
weiterlesen: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bsg-mangels-aussicht-auf-ueberwindung-der-hilfebeduerftigkeit-kein-anspruch-auf-eingliederungsleistung
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/
Willi S
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