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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeldnachzahlung für Vormonat - Berücksichtigung als einmalige Einnahme oder laufende im Zuflussmonat
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.07.2015 - L 11 AS 389/15 NZB
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
Leitsätze ( Autor )
1. Nach der Rechtsprechung des BSG handelt es sich auch bei einer erst- und gleichzeitig letztmaligen Zahlung um eine laufende Zahlung (Urteil vom 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R).
2. Bei der Nachzahlung von Krankengeld handelt es sich um eine laufende Einnahme (BSG, Urt. v. 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R ).
3. Das SG hat im Gegensatz zu dieser Rechtsprechung einen Rechtssatz dahingehend gebildet, dass eine zwar regelmäßig laufende Einnahme, die aber im Einzelfall sich in einer einzigen (Nach-) Zahlung erschöpfe, als einmalige Leistung anzusehen sei.
4. Damit weicht es im Grundsätzlichen von der Rechtsprechung des BSG ab, auch wenn die Entscheidung des BSG vom 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R - im Zeitpunkt der Entscheidung des SG noch nicht ergangen war.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179523&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Hartz IV: BSG entscheidet über Anrechnung von einmaligen Einnahmen - Handhabung der Jobcenter meist rechtswidrig! Ein Beitrag von RAin Dörte Lorenz
hier: http://www.dresdner-fachanwaelte.de/index.php/aktuelles/939-hartz-iv-bsg-entscheidet-ueber-anrechnung-von-einmaligen-einnahmen-handhabung-der-jobcenter-meist-rechtswidrig
Rechtstipp: ebenso zum ALG I: SG Duisburg, Urt. v. 28.4.2014 – S 49 AS 2522/13; SG Augsburg, Urteil vom 06.06.2014 - S 15 AS 58/14, zur Witwenrente: SG Augsburg, Urt. v. 10.03.2015 - S 11 AS 1263/14 - Berufung anhängig beim BAY LSG Az. L 9 AS 247/15; zur Nachzahlung von polnischer Rente: LSG NRW, Beschl. v. 01.04.2015 - L 19 AS 2233/14 B
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1863/
Willi S
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
Leitsätze ( Autor )
1. Nach der Rechtsprechung des BSG handelt es sich auch bei einer erst- und gleichzeitig letztmaligen Zahlung um eine laufende Zahlung (Urteil vom 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R).
2. Bei der Nachzahlung von Krankengeld handelt es sich um eine laufende Einnahme (BSG, Urt. v. 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R ).
3. Das SG hat im Gegensatz zu dieser Rechtsprechung einen Rechtssatz dahingehend gebildet, dass eine zwar regelmäßig laufende Einnahme, die aber im Einzelfall sich in einer einzigen (Nach-) Zahlung erschöpfe, als einmalige Leistung anzusehen sei.
4. Damit weicht es im Grundsätzlichen von der Rechtsprechung des BSG ab, auch wenn die Entscheidung des BSG vom 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R - im Zeitpunkt der Entscheidung des SG noch nicht ergangen war.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179523&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Hartz IV: BSG entscheidet über Anrechnung von einmaligen Einnahmen - Handhabung der Jobcenter meist rechtswidrig! Ein Beitrag von RAin Dörte Lorenz
hier: http://www.dresdner-fachanwaelte.de/index.php/aktuelles/939-hartz-iv-bsg-entscheidet-ueber-anrechnung-von-einmaligen-einnahmen-handhabung-der-jobcenter-meist-rechtswidrig
Rechtstipp: ebenso zum ALG I: SG Duisburg, Urt. v. 28.4.2014 – S 49 AS 2522/13; SG Augsburg, Urteil vom 06.06.2014 - S 15 AS 58/14, zur Witwenrente: SG Augsburg, Urt. v. 10.03.2015 - S 11 AS 1263/14 - Berufung anhängig beim BAY LSG Az. L 9 AS 247/15; zur Nachzahlung von polnischer Rente: LSG NRW, Beschl. v. 01.04.2015 - L 19 AS 2233/14 B
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1863/
Willi S
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