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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ermessen des Grundsicherungsträgers bei der Aufforderung an den Hilfebedürftigen zur Antragstellung auf vorzeitige Altersrente

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 Ermessen des Grundsicherungsträgers bei der Aufforderung an den Hilfebedürftigen zur Antragstellung auf vorzeitige Altersrente  Empty Ermessen des Grundsicherungsträgers bei der Aufforderung an den Hilfebedürftigen zur Antragstellung auf vorzeitige Altersrente

Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Jul 2015 - 12:39

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.06.2015 - L 4 AS 237/15 B ER



Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufforderung des Jobcenters, vorzeitig einen Altersrentenantrag zu stellen.

Leitsatz ( Autor )

1. Im Rahmen der Ermessensausübung hat der Leistungsträger die individuellen Verhältnisse des Einzelfalls abzuwägen, d.h. er ist gehalten, auf die für die Ermessensentscheidung relevanten Verhältnisse des Einzelfalls einzugehen. Den für seine Entscheidung benötigten Sachverhalt hat er ggf. von Amts wegen zu ermitteln; er kann sich dabei u. a. der Mitwirkung der Beteiligten bedienen.

2. Ein Ermessensfehlgebrauch resultiert daraus, dass das JC die konkreten Auswirkungen seines Bescheides auf die Situation der leistungsberechtigten Antragstellerin nicht angemessen einzelfallbezogen geprüft hat ( keine aktuelle Rentenauskunft zugrunde gelegt).


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179060&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: Vgl. dazu LSG NRW, Beschluss vom 19.06.2015 - L 19 AS 909/15 B ER


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1856/

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