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Zur Aufforderung, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen ( hier bejahend)
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil v. 29.04.2015 - L 8 AS 780/14 - Revision wird zugelassen
Leitsatz ( Autor )
1. Die Aufforderung an den Leistungsberechtigten, eine solche Sozialleistung zu beantragen, steht im Ermessen des SGB II-Leistungsträgers.
2. Dabei ist von einem intendiertem Ermessen auszugehen, sodass eine näher begründete Abwägungsentscheidung nur dann erforderlich ist, wenn ein atypischer Fall vorliegt.
3. Für einen atypischen Fall ist hier nichts ersichtlich, weshalb die vom Jobcenter jedenfalls noch im Widerspruchsbescheid getroffene Ermessensentscheidung nicht zu beanstanden ist.
4. Auch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180021&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso im Ergebnis Thüringer LSG, Beschluss vom 08.04.2015 – L 4 AS 263/15 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1875/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
1. Die Aufforderung an den Leistungsberechtigten, eine solche Sozialleistung zu beantragen, steht im Ermessen des SGB II-Leistungsträgers.
2. Dabei ist von einem intendiertem Ermessen auszugehen, sodass eine näher begründete Abwägungsentscheidung nur dann erforderlich ist, wenn ein atypischer Fall vorliegt.
3. Für einen atypischen Fall ist hier nichts ersichtlich, weshalb die vom Jobcenter jedenfalls noch im Widerspruchsbescheid getroffene Ermessensentscheidung nicht zu beanstanden ist.
4. Auch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180021&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso im Ergebnis Thüringer LSG, Beschluss vom 08.04.2015 – L 4 AS 263/15 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1875/
Willi S
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