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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialrichter wollen nicht Aufgaben der Behörden übernehmen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 6 Jul 2015 - 8:23

BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 A S 30/14 R



Kassel (jur). Will eine Sozialbehörde eine Leistungsbewilligung zurücknehmen, muss sie selbst die entsprechenden Voraussetzungen ermitteln. Im Fall einer Klage kann sie diese Aufgabe nicht den Gerichten zuschieben, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag, 25. Juni 2015, in Kassel entschied (Az.: B 14 AS 30/14 R).




weiterlesen: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/sozialrichter-wollen-nicht-aufgaben-der-behoerden-uebernehmen-522086


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1854/

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