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Wer nicht geht, wird ausgehungert: SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung
ehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe mich heute zu diesem Sondernewsletter entschieden, weil die SPD/CDU Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag noch weiter gehende Leistungskürzungen vor gelegt hat, als sie bisher im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind. Dieser nachgeschobene Änderungsantrag sollte fern von jeder öffentlichen Debatte ins Gesetz einfließen und schafft orbánisierte und verfassungswidrige Zustände in diesem Land. Hier ist aktuell und konkret ein kritischer Blick und Proteste angesagt.
Diese geplanten Änderungen bauen darauf auf, dass das vom Bundesverfassungsgericht festgesetzte physische Existenzminimum „in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss" unterschritten wird.
Am Freitag soll der Änderungsantrag im Bundesrat abgestimmt werden, dafür bedarf es der Zustimmung der Länder. Daher möchte mit diesem Newsletter eine Infomail von Claudius Vogt von der GGUA Münster aufgreifen, in der er den Kontext genau erklärt:
+++++++ Beginn Mail vom 14.10.2015 v. Claudius Voigt ++++++++++++
Wer nicht geht, wird ausgehungert:
SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung
Liebe Kolleg*innen,
der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von gestern abend zum AsylbLG, sieht noch weiter gehende Leistungskürzungen vor, als sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind.
So sollen nach dem neuen § 1a Abs. 3 AsylbLG - anders als Thomas de Maizière persönlich im Bundestag ausdrücklich gesagt hat! - nun auch Personen mit Duldung einer Leistungskürzung unterhalb das physische Existenzminimum unterliegen, wenn "aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können".
Diese Leistungskürzung geht über die bisherige Sanktionierung weit hinaus (bisher: individuell zu begründende Kürzung des Barbetrags von 143 Euro), da noch nicht einmal das physische Existenzminimum sicher gestellt wird.
Es gibt danach ausdrücklich nur noch Leistungen für Unterkunft, Heizung, Ernährung, Körper- und Gesundheitspflege plus Gesundheitsversorgung nach § 4 AsylbLG. Damit sind ausgeschlossen: Die zum physischen Existenzminimum zählenden Leistungen für Kleidung sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts (diese dürfen "nur, soweit im Einzelfall besondere Umstände vorliegen" zusätzlich erbracht werden). Kategorisch ausgeschlossen sind: Leistungen des sozialen Existenzminiumums ("notwendiger persönlicher Bedarf"), außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (!) sowie die "unerlässlichen", "erforderlichen" oder für Kinder "gebotenen" Leistungen nach § 6 AsylbLG.
Die Koalitionsfraktionen planen somit einen noch weiter gehenden Verfassungsbruch als die Bundesregierung! Der Masterplan von "Sozial-" und "Christ-"Demokrat*innen lautet also: Aushungern.
Nebenbei sollen auch die Familienangehörigen (also etwa minderjährige Kinder) der von der Leistungskürzung Betroffenen nur noch das "unabdingbar erforderliche" erhalten - und zwar unabhängig davon, ob sie in eigener Person ihr Abschiebungshindernis selbst verursachen oder nicht. Die Koalition begründet dies völlig kenntnisfrei damit, dass das bereits geltende Rechtslage sei. Nur: Das ist falsch! Einer Leistungskürzung nach § 1a unterliegen die Familienangehörigen gegenwärtig nur dann, wenn sie in eigener Person ein "Fehlverhalten" begründen. Die Gesetzesbegründung zum AsylbLG vom 29.8.2014 hat dies sogar ausdrücklich so formuliert:
Auch das Bundessozialgericht hat in einem Vergleich vom 28.5.2015 bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, "dass eine Absenkung des sog "Taschengelds" bei verfassungskonformer Auslegung des § 1a AsylbLG nicht auf ein Fehlverhalten der Eltern gestützt werden dürfe" (B 7 AY 1/14 R)
Ich hätte es nicht für möglich gehalten: Aber schlimmer geht immer! Mal sehen, wie viele rot-grün-regierte Länder am Freitag dem offenen Verfassungsbruch zustimmen werden.
Als Bettlektüre hier noch einmal ein Auszug aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil, das für SPD, Union, Bundesregierung und viele Landesregierungen offensichtlich nicht viel mehr bedeutet als ein Kalenderspruch:
„Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, das durch im Sozialstaat des Art. 20 Abs. 1 GG auszugestaltende Leistungen zu sichern ist, als einheitliches, das physische und soziokulturelle Minimum umfassendes Grundrecht. (…). Die einheitlich zu verstehende menschenwürdige Existenz muss daher ab Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.“ (…) „Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012; 1 BvL 10/10 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html)
+++++++++++++++ Ende Mail Claudius +++++++++++++++++++
Hier geht es nun zum Gesetzesentwurf: http://www.harald-thome.de/media/files/18(4)424----nderungsantrag-der-Koalitionsfraktion-zur-BT-Drs.-18_6185.pdf
Also liebe Newsletterempfänger Claudius hat es auf den Punkt gebracht: SPD und Union wollen noch mehr aushungern als die Bundesregierung.
Hier ist angezeigt Druck zu machen, gegen die Orbánisierung des Landes durch die SPD/CDU Koalitionsfraktionen. Ein solch offen verfassungswidriger Gesetzesentwurf darf nicht durchgehen.
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1895/
Willi S
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe mich heute zu diesem Sondernewsletter entschieden, weil die SPD/CDU Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag noch weiter gehende Leistungskürzungen vor gelegt hat, als sie bisher im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind. Dieser nachgeschobene Änderungsantrag sollte fern von jeder öffentlichen Debatte ins Gesetz einfließen und schafft orbánisierte und verfassungswidrige Zustände in diesem Land. Hier ist aktuell und konkret ein kritischer Blick und Proteste angesagt.
Diese geplanten Änderungen bauen darauf auf, dass das vom Bundesverfassungsgericht festgesetzte physische Existenzminimum „in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss" unterschritten wird.
Am Freitag soll der Änderungsantrag im Bundesrat abgestimmt werden, dafür bedarf es der Zustimmung der Länder. Daher möchte mit diesem Newsletter eine Infomail von Claudius Vogt von der GGUA Münster aufgreifen, in der er den Kontext genau erklärt:
+++++++ Beginn Mail vom 14.10.2015 v. Claudius Voigt ++++++++++++
Wer nicht geht, wird ausgehungert:
SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung
Liebe Kolleg*innen,
der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von gestern abend zum AsylbLG, sieht noch weiter gehende Leistungskürzungen vor, als sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind.
So sollen nach dem neuen § 1a Abs. 3 AsylbLG - anders als Thomas de Maizière persönlich im Bundestag ausdrücklich gesagt hat! - nun auch Personen mit Duldung einer Leistungskürzung unterhalb das physische Existenzminimum unterliegen, wenn "aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können".
Diese Leistungskürzung geht über die bisherige Sanktionierung weit hinaus (bisher: individuell zu begründende Kürzung des Barbetrags von 143 Euro), da noch nicht einmal das physische Existenzminimum sicher gestellt wird.
Es gibt danach ausdrücklich nur noch Leistungen für Unterkunft, Heizung, Ernährung, Körper- und Gesundheitspflege plus Gesundheitsversorgung nach § 4 AsylbLG. Damit sind ausgeschlossen: Die zum physischen Existenzminimum zählenden Leistungen für Kleidung sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts (diese dürfen "nur, soweit im Einzelfall besondere Umstände vorliegen" zusätzlich erbracht werden). Kategorisch ausgeschlossen sind: Leistungen des sozialen Existenzminiumums ("notwendiger persönlicher Bedarf"), außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (!) sowie die "unerlässlichen", "erforderlichen" oder für Kinder "gebotenen" Leistungen nach § 6 AsylbLG.
Die Koalitionsfraktionen planen somit einen noch weiter gehenden Verfassungsbruch als die Bundesregierung! Der Masterplan von "Sozial-" und "Christ-"Demokrat*innen lautet also: Aushungern.
Nebenbei sollen auch die Familienangehörigen (also etwa minderjährige Kinder) der von der Leistungskürzung Betroffenen nur noch das "unabdingbar erforderliche" erhalten - und zwar unabhängig davon, ob sie in eigener Person ihr Abschiebungshindernis selbst verursachen oder nicht. Die Koalition begründet dies völlig kenntnisfrei damit, dass das bereits geltende Rechtslage sei. Nur: Das ist falsch! Einer Leistungskürzung nach § 1a unterliegen die Familienangehörigen gegenwärtig nur dann, wenn sie in eigener Person ein "Fehlverhalten" begründen. Die Gesetzesbegründung zum AsylbLG vom 29.8.2014 hat dies sogar ausdrücklich so formuliert:
Auch das Bundessozialgericht hat in einem Vergleich vom 28.5.2015 bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, "dass eine Absenkung des sog "Taschengelds" bei verfassungskonformer Auslegung des § 1a AsylbLG nicht auf ein Fehlverhalten der Eltern gestützt werden dürfe" (B 7 AY 1/14 R)
Ich hätte es nicht für möglich gehalten: Aber schlimmer geht immer! Mal sehen, wie viele rot-grün-regierte Länder am Freitag dem offenen Verfassungsbruch zustimmen werden.
Als Bettlektüre hier noch einmal ein Auszug aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil, das für SPD, Union, Bundesregierung und viele Landesregierungen offensichtlich nicht viel mehr bedeutet als ein Kalenderspruch:
„Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, das durch im Sozialstaat des Art. 20 Abs. 1 GG auszugestaltende Leistungen zu sichern ist, als einheitliches, das physische und soziokulturelle Minimum umfassendes Grundrecht. (…). Die einheitlich zu verstehende menschenwürdige Existenz muss daher ab Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.“ (…) „Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012; 1 BvL 10/10 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html)
+++++++++++++++ Ende Mail Claudius +++++++++++++++++++
Hier geht es nun zum Gesetzesentwurf: http://www.harald-thome.de/media/files/18(4)424----nderungsantrag-der-Koalitionsfraktion-zur-BT-Drs.-18_6185.pdf
Also liebe Newsletterempfänger Claudius hat es auf den Punkt gebracht: SPD und Union wollen noch mehr aushungern als die Bundesregierung.
Hier ist angezeigt Druck zu machen, gegen die Orbánisierung des Landes durch die SPD/CDU Koalitionsfraktionen. Ein solch offen verfassungswidriger Gesetzesentwurf darf nicht durchgehen.
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1895/
Willi S
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