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Bulgarische Staatsangehörige hat kein Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II - Glaubhaftmachung eines Beschäftigungsverhältnisses - Reinigungskraft - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - untergeordnete unwesentliche
Tätigkeit
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Autor )
Ein monatlicher Verdienst von etwa 191 EUR vermittelt noch keinen Arbeitnehmerstatus.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178456&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: vergleiche hierzu insbesondere Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2015 - L 31 AS 3100/14 B ER - Entlohnung von monatlich 140 EUR, Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Dezember 2014, L 4 AS 444/14 B ER - Entlohnung von monatlich 200 EUR - und Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 3. August 2012, L 11 AS 39/12 B ER - Bruttoeinnahmen zwischen 290 und 350 EUR/mtl., a. A. wohl SG Hamburg v. 05.01.2015 – S 10 AS 4323/14 ER - Ob eine Beschäftigung als "völlig untergeordnet und unwesentlich" im Sinne der EuGH-Rechtsprechung anzusehen ist, ergibt sich aus der Bewertung der Erwerbstätigkeit des konkreten Einzelfalls - Im konkreten Fall stellt eine Tätigkeit als Aushilfskraft bei der Fastfood-Kette bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden und einem Verdienst von monatlich 150 EUR keine untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit dar und begründet eine Arbeitnehmereigenschaft.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1851/
Willi S
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Autor )
Ein monatlicher Verdienst von etwa 191 EUR vermittelt noch keinen Arbeitnehmerstatus.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178456&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: vergleiche hierzu insbesondere Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2015 - L 31 AS 3100/14 B ER - Entlohnung von monatlich 140 EUR, Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Dezember 2014, L 4 AS 444/14 B ER - Entlohnung von monatlich 200 EUR - und Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 3. August 2012, L 11 AS 39/12 B ER - Bruttoeinnahmen zwischen 290 und 350 EUR/mtl., a. A. wohl SG Hamburg v. 05.01.2015 – S 10 AS 4323/14 ER - Ob eine Beschäftigung als "völlig untergeordnet und unwesentlich" im Sinne der EuGH-Rechtsprechung anzusehen ist, ergibt sich aus der Bewertung der Erwerbstätigkeit des konkreten Einzelfalls - Im konkreten Fall stellt eine Tätigkeit als Aushilfskraft bei der Fastfood-Kette bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden und einem Verdienst von monatlich 150 EUR keine untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit dar und begründet eine Arbeitnehmereigenschaft.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1851/
Willi S
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