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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Übernahme der Kosten für die Begleitung durch einen Integrationshelfer während des Schulweges im Rahmen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 22 Jun 2015 - 11:55

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.04.2015 - L 8 SO 49/14 B ER - rechtskräftig



Leitsatz ( Juris )
Es besteht kein Anordnungsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für die Begleitung eines Schülers mit wesentlicher Behinderung auf dem Schulweg durch einen Integrationshelfer, soweit die Schule nach dem Landesschulrecht als private Ersatzschule nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung auf Wunsch der Eltern besucht wird und die Voraussetzungen der Schülerbeförderung aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Schule nicht erfüllt sind.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178120&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1851/

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