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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Abschluss eines Leistungsvertrages zwischen Jobcenter und selbstständigen, hilfebedürftigem Schuldnerberater - § 16a SGB II, § 17 Abs. 1 Satz 1 SGB II u. Abs. 2 finden keine Anwendung - auch aus anderen Vorschriften des SGB II lässt sich kein Anspruch
ableiten wie etwa § 14 Satz 1 SGB II - behauptete Zusage nicht in Schriftform vorliegt
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.02.2015 - L 3 AS 1333/13
Leitsätze ( Autor )
1. Antragsteller hat keinen Anspruch auf Abschluss des von ihm begehrten Leistungsvertrages. Dieser Vertrag soll zum Inhalt haben, dass der Leistungsträger ihm, dem Antragsteller in seiner Eigenschaft als selbständiger Schuldnerberater Kunden aus dem Kreis der Hilfebedürftigen zuführt. Dieses Begehren findet im Gesetz keine Stütze.
2. Auch wenn der Antragsteller keinen Anspruch auf Abschluss des begehrten Vertrages hat, ist er gleichwohl nicht gehindert, Leistungsberechtigten nach dem SGB II seine Dienste anzubieten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178301&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: vgl. dazu LSG NSB, Urteil vom 28.04.2015, L 11 AS 255/13 - Revision zugelassen: Zum Anspruch auf Abschluss einer Leistungserbringervereinbarung; hier: Schuldnerberatung nach § 16a SGB II.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Willi S
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.02.2015 - L 3 AS 1333/13
Leitsätze ( Autor )
1. Antragsteller hat keinen Anspruch auf Abschluss des von ihm begehrten Leistungsvertrages. Dieser Vertrag soll zum Inhalt haben, dass der Leistungsträger ihm, dem Antragsteller in seiner Eigenschaft als selbständiger Schuldnerberater Kunden aus dem Kreis der Hilfebedürftigen zuführt. Dieses Begehren findet im Gesetz keine Stütze.
2. Auch wenn der Antragsteller keinen Anspruch auf Abschluss des begehrten Vertrages hat, ist er gleichwohl nicht gehindert, Leistungsberechtigten nach dem SGB II seine Dienste anzubieten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178301&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: vgl. dazu LSG NSB, Urteil vom 28.04.2015, L 11 AS 255/13 - Revision zugelassen: Zum Anspruch auf Abschluss einer Leistungserbringervereinbarung; hier: Schuldnerberatung nach § 16a SGB II.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Willi S
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