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Zum Anspruch auf Abschluss einer Leistungserbringervereinbarung; hier: Schuldnerberatung nach § 16a SGB II.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.04.2015 - L 11 AS 255/13 - Die Revision wird zugelassen.
Zur Frage, ob bei geeigneten Dritten und bei Erfüllung der in § 17 SGB II normierten Anforderungen eine Ermessensreduzierung auf Null eintritt und damit Bewerbern für die Leistungserbringung in diesen Fällen ein Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung - im Sinne einer gebundenen Entscheidung - zusteht.
Leitsatz (Juris)
Der Abschluss einer Leistungserbringervereinbarung über Schuldnerberatungsleistungen nach § 16a SGB II kann vom Träger der Grundsicherungsleistungen nicht mit dem Hinweis darauf abgelehnt werden, dass einem Rechtsanwalt das Merkmal der Gemeinnützigkeit fehle.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=FECFC2962BA00E4DA053C0FA1E08ED9E.jp26?doc.id=JURE150009098&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Willi S
Zur Frage, ob bei geeigneten Dritten und bei Erfüllung der in § 17 SGB II normierten Anforderungen eine Ermessensreduzierung auf Null eintritt und damit Bewerbern für die Leistungserbringung in diesen Fällen ein Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung - im Sinne einer gebundenen Entscheidung - zusteht.
Leitsatz (Juris)
Der Abschluss einer Leistungserbringervereinbarung über Schuldnerberatungsleistungen nach § 16a SGB II kann vom Träger der Grundsicherungsleistungen nicht mit dem Hinweis darauf abgelehnt werden, dass einem Rechtsanwalt das Merkmal der Gemeinnützigkeit fehle.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=FECFC2962BA00E4DA053C0FA1E08ED9E.jp26?doc.id=JURE150009098&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Willi S
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