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Beweislast des Hilfebedürftigen – Kosten der Unterkunft
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2015 - L 12 AS 125/13
Leitsätze ( Juris )
Besteht bei einem Hilfebedürftigen über mehrere Jahre hinweg eine Differenz zwischen den tatsächlichen und den vom Jobcenter übernommenen Kosten der Unterkunft von 200 EUR und macht der Hilfebedürftige in dieser Zeit keine höheren Ansprüche geltend, so begründet dies ernsthafte Zweifel an dessen Hilfebedürftigkeit.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178153&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1845/
Willi S
Leitsätze ( Juris )
Besteht bei einem Hilfebedürftigen über mehrere Jahre hinweg eine Differenz zwischen den tatsächlichen und den vom Jobcenter übernommenen Kosten der Unterkunft von 200 EUR und macht der Hilfebedürftige in dieser Zeit keine höheren Ansprüche geltend, so begründet dies ernsthafte Zweifel an dessen Hilfebedürftigkeit.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178153&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1845/
Willi S
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