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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beweislast des Hilfebedürftigen – Kosten der Unterkunft

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 Beweislast des Hilfebedürftigen – Kosten der Unterkunft Empty Beweislast des Hilfebedürftigen – Kosten der Unterkunft

Beitrag von Willi Schartema Di 9 Jun 2015 - 7:56

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2015 - L 12 AS 125/13



Leitsätze ( Juris )
Besteht bei einem Hilfebedürftigen über mehrere Jahre hinweg eine Differenz zwischen den tatsächlichen und den vom Jobcenter übernommenen Kosten der Unterkunft von 200 EUR und macht der Hilfebedürftige in dieser Zeit keine höheren Ansprüche geltend, so begründet dies ernsthafte Zweifel an dessen Hilfebedürftigkeit.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178153&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1845/

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