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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zum Anspruch auf ALG II einer rumänischen Antragstellerin im Eilverfahren ( bejahend) - Schulbesuch, Ausbildung der Kinder

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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Jun 2015 - 10:49

Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 21.05.2015 - S 57 AS 1501/15 ER



Leitsätze (Autor)
Die Antragstellerin hat mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht wegen des von ihrem Sohn wahrgenommenen Rechts auf Zugang zu einer Ausbildung (s. dazu, dass der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht greift, wenn das Aufenthaltsrecht an das Schulbesuchsrecht eines eigenen Kindes gebunden ist, Schlussanträge des Generalanwalts W. vom 26. März 2015 in der Rechtssache C-67/14 – "A." –, Rn. 119 ff.; SG Hamburg, Beschl. v. 20. April 2015, S 6 AS 834/15 ER, n. v. ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178073&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/

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