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Zum Anspruch des Antragstellers auf Leistungen zur Wohnungserstausstattung - Eckbank-Gruppe sei weder als Erstausstattung noch als Ersatzbeschaffung zu bewilligen - Fernseher und Computer gehören nicht zur Erstausstattung - Ersatzbeschaffung
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2015 - L 7 AS 2346/13
Leitsätze (Autor)
Antragsteller hat im Rahmen der Erstausstattung keinen Anspruch auf einen Fernseher ( BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R), auf einen Computer (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 AS 297/10 B), für die Anschaffung einer Eckbank, eines Sofas, eines Couchtisches, eines Kühlschrankes, eines Herdes und einer Spüle mit Unterschrank, denn die Gegenstände sind allesamt vorhanden, so dass sich der Austausch dieser Gegenstände als nicht von § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II erfasste Ersatzbeschaffung darstellt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178097&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Antragsteller hat im Rahmen der Erstausstattung keinen Anspruch auf einen Fernseher ( BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R), auf einen Computer (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 AS 297/10 B), für die Anschaffung einer Eckbank, eines Sofas, eines Couchtisches, eines Kühlschrankes, eines Herdes und einer Spüle mit Unterschrank, denn die Gegenstände sind allesamt vorhanden, so dass sich der Austausch dieser Gegenstände als nicht von § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II erfasste Ersatzbeschaffung darstellt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178097&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/
Willi S
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