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Kein Mehrbedarf für Ernährung bei reine Laktoseintoleranz
SG Reutlingen, Urteil vom 11.03.2015 - S 2 AS 2642/14
Ausführungen des Gerichts:
1. Durch den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung muss nicht sichergestellt werden, dass jemand umfassend für diejenigen Produkte, welche er krankheitsbedingt nicht verzehren kann, Ersatzprodukte erwerben kann; ggf. muss der Hilfebedürftige dann auf diese Produkte verzichten.
2. Die Gewährung eines Mehrbedarfs ist erst dann angezeigt, wenn ohne teure Ersatzprodukte gesundheitliche Einschränkungen drohen oder aber keine ausreichende Auswahl an Alternativprodukten zur Verfügung steht.
3. Außerdem können etwa 90% der Menschen asiatischer Herkunft Laktose nicht verdauen und verzichten daher weitestgehend auf Milchprodukte ohne an Mangelerscheinungen zu leiden; gleiches gilt für Veganer, die aus Überzeugung keine tierischen Produkte zu sich nehmen.
Anmerkung 1: a. A. BSG, Urteil vom 14.2.2013, B 14 AS 48/12 R - Allein die weite Verbreitung einer Erkrankung (hier: Laktoseintoleranz) entbindet nicht von der Feststellung eines besonderen, medizinisch begründeten Ernährungsbedürfnisses im Einzelfall; ebenso zum SGB XII: LSG NSB, Beschluss vom 11.12.2014 - L 8 SO 106/14 B, Rz. 9
Anmerkung 2: Sozialgericht lehnt Laktose-Klage ab - Wer eine Laktose- Intoleranz hat, hat keinen automatischen Anspruch auf höhere Sozialleistungen. Das hat jetzt das Sozialgericht Reutlingen in einer Verhandlung entschieden.
weiter: http://www.suedkurier.de/region/sch.....lage-ab;art410964,7720135
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1837/
Willi S
Ausführungen des Gerichts:
1. Durch den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung muss nicht sichergestellt werden, dass jemand umfassend für diejenigen Produkte, welche er krankheitsbedingt nicht verzehren kann, Ersatzprodukte erwerben kann; ggf. muss der Hilfebedürftige dann auf diese Produkte verzichten.
2. Die Gewährung eines Mehrbedarfs ist erst dann angezeigt, wenn ohne teure Ersatzprodukte gesundheitliche Einschränkungen drohen oder aber keine ausreichende Auswahl an Alternativprodukten zur Verfügung steht.
3. Außerdem können etwa 90% der Menschen asiatischer Herkunft Laktose nicht verdauen und verzichten daher weitestgehend auf Milchprodukte ohne an Mangelerscheinungen zu leiden; gleiches gilt für Veganer, die aus Überzeugung keine tierischen Produkte zu sich nehmen.
Anmerkung 1: a. A. BSG, Urteil vom 14.2.2013, B 14 AS 48/12 R - Allein die weite Verbreitung einer Erkrankung (hier: Laktoseintoleranz) entbindet nicht von der Feststellung eines besonderen, medizinisch begründeten Ernährungsbedürfnisses im Einzelfall; ebenso zum SGB XII: LSG NSB, Beschluss vom 11.12.2014 - L 8 SO 106/14 B, Rz. 9
Anmerkung 2: Sozialgericht lehnt Laktose-Klage ab - Wer eine Laktose- Intoleranz hat, hat keinen automatischen Anspruch auf höhere Sozialleistungen. Das hat jetzt das Sozialgericht Reutlingen in einer Verhandlung entschieden.
weiter: http://www.suedkurier.de/region/sch.....lage-ab;art410964,7720135
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1837/
Willi S
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