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Aufhebung der Bewilligung nach dem SGB II - Unfallrente - Beweislast des Hilfebedürftigen
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil v. 20.11.2014 - L 4 AS 198/12 - rechtskräftig
Leitsätze ( Juris )
1. Die Jahresfrist gemäß § 45 Abs 4 Satz 2 SGB X beginnt erst zu laufen, wenn aus Sicht der Behörde eine hinreichend sichere Informationsgrundlage der anspruchsrelevanten Tatsachen geschaffen worden ist.
2. Enthält die Verwaltungsakte keine Hinweise auf eine anzugebende Unfallrente, ist der Leistungsberechtigte für Geschehensabläufe beweisbelastet, die auf eine rechtswidrige Beratung und Anspruchsprüfung der Behörde hinauslaufen( vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 6/08 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177569&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Wenn der Betroffene sich darauf beruft, seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen zu sein, z.B. eine Mitteilung über geänderte Tatsachen abgegeben zu haben, trägt er die objektive Beweislast des Zugangs der entsprechenden Mitteilung bei der Behörde (LSG Sachsen, Urt. v. 04.12.2014 - L 3 AS 430/12 Rn. 58 ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1837/
Willi S
Leitsätze ( Juris )
1. Die Jahresfrist gemäß § 45 Abs 4 Satz 2 SGB X beginnt erst zu laufen, wenn aus Sicht der Behörde eine hinreichend sichere Informationsgrundlage der anspruchsrelevanten Tatsachen geschaffen worden ist.
2. Enthält die Verwaltungsakte keine Hinweise auf eine anzugebende Unfallrente, ist der Leistungsberechtigte für Geschehensabläufe beweisbelastet, die auf eine rechtswidrige Beratung und Anspruchsprüfung der Behörde hinauslaufen( vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 6/08 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177569&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Wenn der Betroffene sich darauf beruft, seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen zu sein, z.B. eine Mitteilung über geänderte Tatsachen abgegeben zu haben, trägt er die objektive Beweislast des Zugangs der entsprechenden Mitteilung bei der Behörde (LSG Sachsen, Urt. v. 04.12.2014 - L 3 AS 430/12 Rn. 58 ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1837/
Willi S
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