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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Mai 2015 - 11:38

Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.04.2015 - L 4 AS 1578/13 NZB - rechtskräftig




Leitsätze ( Autor )

Eine Bedarfsgemeinschaft von Eheleuten im Sinn des SGB 2 kann auch bei Ehen ohne gemeinsamen räumlichen Lebensmittelpunkt vorliegen. Für die Annahme "dauernden Getrenntlebens" muss gemäß familienrechtlichen Grundsätzen zur räumlichen Trennung ein nach außen erkennbarer Trennungswille eines Ehegatten zur Lösung des einvernehmlich gewählten Ehemodells hinzutreten ( vgl. dazu BSG, Urteil v. 18. Februar 2010 - B 4 AS 49/09 R ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177587&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/

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