Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes für in Bedarfsgemeinschaft lebende unter 25-jährige Hilfebedürftige für den Zeitraum 2011 ("Regelbedarfsstufe 3").
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes für in Bedarfsgemeinschaft lebende unter 25-jährige Hilfebedürftige für den Zeitraum 2011 ("Regelbedarfsstufe 3").
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.04.2014 - L 19 AS 873/13 NZB - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Die Festsetzung eines Regelsatzes i.H.v. 80 % des Regelsatzes für alleinstehende volljährige Personen ist bedarfsdeckend.
Geklärt sind die verfassungsgemäße Bemessung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene ab dem 01.01.2011 als Bezugspunkt der hier zu prüfenden Regelung , die Zulässigkeit der Grundannahme des Gesetzgebers, dass bei Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft Einsparungen und Synergien auftreten, die bei der Bemessung der Regelsätze berücksichtigt werden dürfen, sowie die absolute Höhe der zulässigerweise unterstellten Einsparung bei von Bedarfsgemeinschaft angehörenden Volljährigen unter 25-Jährigen. Eine unzulässige Ungleichbehandlung besteht hinsichtlich der insgesamt zur Verfügung stehenden Leistungen weder im Verhältnis zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebender Erwachsener noch im Verhältnis zu über 25-Jährigen. Zu Unrecht nimmt die Beschwerde schließlich an, der Gesetzgeber habe es pflichtwidrig unterlassen, bei der Bemessung der Regelbedarfsstufe 3 schülerspezifische Bedarfe zu berücksichtigen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169463&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung 1: Siehe dazu LSG NRW, Urteil vom 16.01.2014 - L 9 SO 469/13 WA -
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2014/NRWE_L_9_SO_469_13_WA.html
Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 8 SO 5/14 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12451
Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3 - Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der Regelbedarfsstufe 3 seine verfassungsrechtlichen Pflichten zu transparenten Begründung nicht verletzt.
Anmerkung 2: zu dieser Rechtsfrage sind weitere Revisionen beim BSG anhängig: SG Detmold, Urt. v. 23.05.2013 - S 16 SO 27/13, Revision anhängig unter B 8 SO 14/13 R und LSG NRW, Urt. v. 16.01.2014 - L 9 SO 40/13, Revision anhängig unter B 8 SO 9/14 R
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Die Festsetzung eines Regelsatzes i.H.v. 80 % des Regelsatzes für alleinstehende volljährige Personen ist bedarfsdeckend.
Geklärt sind die verfassungsgemäße Bemessung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene ab dem 01.01.2011 als Bezugspunkt der hier zu prüfenden Regelung , die Zulässigkeit der Grundannahme des Gesetzgebers, dass bei Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft Einsparungen und Synergien auftreten, die bei der Bemessung der Regelsätze berücksichtigt werden dürfen, sowie die absolute Höhe der zulässigerweise unterstellten Einsparung bei von Bedarfsgemeinschaft angehörenden Volljährigen unter 25-Jährigen. Eine unzulässige Ungleichbehandlung besteht hinsichtlich der insgesamt zur Verfügung stehenden Leistungen weder im Verhältnis zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebender Erwachsener noch im Verhältnis zu über 25-Jährigen. Zu Unrecht nimmt die Beschwerde schließlich an, der Gesetzgeber habe es pflichtwidrig unterlassen, bei der Bemessung der Regelbedarfsstufe 3 schülerspezifische Bedarfe zu berücksichtigen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169463&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung 1: Siehe dazu LSG NRW, Urteil vom 16.01.2014 - L 9 SO 469/13 WA -
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2014/NRWE_L_9_SO_469_13_WA.html
Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 8 SO 5/14 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12451
Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3 - Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der Regelbedarfsstufe 3 seine verfassungsrechtlichen Pflichten zu transparenten Begründung nicht verletzt.
Anmerkung 2: zu dieser Rechtsfrage sind weitere Revisionen beim BSG anhängig: SG Detmold, Urt. v. 23.05.2013 - S 16 SO 27/13, Revision anhängig unter B 8 SO 14/13 R und LSG NRW, Urt. v. 16.01.2014 - L 9 SO 40/13, Revision anhängig unter B 8 SO 9/14 R
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
Ähnliche Themen
» Unter 25 jährige Leistungsbezieherin muss den Meldetermin beim Jobcenter zwecks Klärung der Frage der Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II (sog. "Nestflucht") persönlich wahrnehmen.
» Für unter 25-Jährige gilt keine andere Zumutbarkeitsgrenze für Wohnraum als für über 25-Jährige Leistungsberechtigte
» Zur Frage, ob auch räumlich getrennt lebende Ehegatten eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II mit der Folge des § 20 Abs. 4 SGB II bilden. Die Frage ist nicht klärungsbedürftig.
» Kleidung Unter- oder Übergrößen müssen übernommen werden Zum Beispiel hier. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, B.v. 04.04.2011 - L 15 SO 41/11 NZB - rechtskräftig Hier geht es um Bekleidung für Unter und Übergrößen.
» In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig
» Für unter 25-Jährige gilt keine andere Zumutbarkeitsgrenze für Wohnraum als für über 25-Jährige Leistungsberechtigte
» Zur Frage, ob auch räumlich getrennt lebende Ehegatten eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II mit der Folge des § 20 Abs. 4 SGB II bilden. Die Frage ist nicht klärungsbedürftig.
» Kleidung Unter- oder Übergrößen müssen übernommen werden Zum Beispiel hier. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, B.v. 04.04.2011 - L 15 SO 41/11 NZB - rechtskräftig Hier geht es um Bekleidung für Unter und Übergrößen.
» In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema