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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Mai 2015 - 11:09

 Probewohnens 


Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.03.2015 - L 7 AS 1504/13 - Die Revision wird zugelassen



Leitsatz ( Juris )
Das Probewohnen im Rahmen des Maßregelvollzugs stellt keinen Aufenthalt aufgrund richterlicher Freiheitsentziehung im maßregelvollzugsrechtlichen Sinne dar und begründet keinen Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=5FDD34F1D5CC9DC4C3CCD63D5D7B18E3.jp15?doc.id=JURE150007257&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint




Anmerkung: ebenso Bay LSG, Urteil vom 17.09.2014 - L 16 AS 813/13 - wonach der fortdauernde Maßregelvollzug (§ 64 StGB) einer Leistungsgewährung nach dem SGB II nicht entgegen steht, wenn zur Vorbereitung auf die Entlassung eine dauerhafte Beurlaubung in die eigene Wohnung erfolgt und nur noch einzelne Termine in der Vollzugseinrichtung wahrzunehmen sind (sog. Probewohnen).
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/

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