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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Feb 2015 - 14:17

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.09.2014 - L 4 AS 318/13 - Die Revision wird zugelassen.



Leitsatz (Autor)
Jugendarrest nach § 16 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist keine richterlich angeordnete Freiheitsentziehung im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 S GB II.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174962&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Anmerkung: ebenso SG Dresden, Urteil vom 27.01.2014 - S 7 AS 2328/13 und SG Gießen, Urteil vom 01.03.2010, Az. S 29 AS 1053/09.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

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