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Arbeitslosengeld II - Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II - Eigenanteil von 5 € aus der Regelleistung zumutbar
SG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2015 - S 16 AS 2695/14
Den Eigenanteil kann die Behörde jedoch nicht verlangen, sofern dies dem Schüler unzumutbar wäre.
Leitsätze ( Autor )
1. Es bestanden bereits starke Zweifel, ob ein 17 Jahre alter männlicher Schüler für etwa 2,5 km einfache Strecke zur Schule im innerstädtischen Verkehr überhaupt auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist.
2. Der Antragsteller kann die Scoolcard auch für jedwede andere Fahrt im Stadtverkehr, und somit auch im privaten Bereich zurücklegen, beispielsweise um Freunde zu besuchen oder einkaufen zu gehen. Die Aufbringung von 5,00 € monatlich aus der allgemeinen Regelsatz war für ihn somit zumutbar.
Quelle: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Zur+Zumutbarkeit+eines+Eigenanteils+von+5+_+aus+der+Regelleistung+fuer+eine+Scoolcard/?LISTPAGE=2290388
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1828/
Willi S
Den Eigenanteil kann die Behörde jedoch nicht verlangen, sofern dies dem Schüler unzumutbar wäre.
Leitsätze ( Autor )
1. Es bestanden bereits starke Zweifel, ob ein 17 Jahre alter männlicher Schüler für etwa 2,5 km einfache Strecke zur Schule im innerstädtischen Verkehr überhaupt auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist.
2. Der Antragsteller kann die Scoolcard auch für jedwede andere Fahrt im Stadtverkehr, und somit auch im privaten Bereich zurücklegen, beispielsweise um Freunde zu besuchen oder einkaufen zu gehen. Die Aufbringung von 5,00 € monatlich aus der allgemeinen Regelsatz war für ihn somit zumutbar.
Quelle: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Zur+Zumutbarkeit+eines+Eigenanteils+von+5+_+aus+der+Regelleistung+fuer+eine+Scoolcard/?LISTPAGE=2290388
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1828/
Willi S
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