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Grundsicherung nach dem SGB II - Mitwirkungsobliegenheit nach § 60 Abs. 1 S. 1 SGB I - § 65 SGB I - selbstständige Tätigkeit - Nachweis der Hilfebedürftigkeit bei der Bewilligung von Leistungen des SGB 2
SG Dortmund, Urteil vom 20.03.2015 - S 37 AS 5496/11
Vertritt der Antragsteller die Auffassung, keine Auskünfte über die Einkommens- und Ausgabeverhältnisse seiner Firma machen zu müssen, ist nicht zu klären, in welcher Höhe der Antragsteller Einkommen aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt. Somit ist auch die Hilfebedürftigkeit nicht festzustellen.
Leitsatz ( Autor )
1. Ein selbständig tätiger Antragsteller ist bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II verpflichtet, Angaben zum Einkommen zu machen ( BSG, Urteil vom 28.3.2013, B 4 AS 42/12 R ).
2. Ist das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen der Bedürftigkeit nicht nachgewiesen, so geht dies zu Lasten des Antragstellers ( vgl. LSG NRW, Urteil v. 12.03.2008 - L 12 AS 70/06 ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1823/
Willi S
Vertritt der Antragsteller die Auffassung, keine Auskünfte über die Einkommens- und Ausgabeverhältnisse seiner Firma machen zu müssen, ist nicht zu klären, in welcher Höhe der Antragsteller Einkommen aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt. Somit ist auch die Hilfebedürftigkeit nicht festzustellen.
Leitsatz ( Autor )
1. Ein selbständig tätiger Antragsteller ist bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II verpflichtet, Angaben zum Einkommen zu machen ( BSG, Urteil vom 28.3.2013, B 4 AS 42/12 R ).
2. Ist das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen der Bedürftigkeit nicht nachgewiesen, so geht dies zu Lasten des Antragstellers ( vgl. LSG NRW, Urteil v. 12.03.2008 - L 12 AS 70/06 ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1823/
Willi S
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