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Vorläufige Gewährung von Grundsicherungsleistungen im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Folgeabwägung - Griechische Antragstellerin
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.02.2015 - L 7 AS 266/15 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor )
Griechische Staatsangehörige hat Anspruch auf den Regelbedarf sowie auf die einstweilige Gewährung der Erstausstattungen bei Geburt nach § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II. Die Antragstellerin hat im Anschluss an die Geburt des Antragstellers Anspruch auf Erstausstattung für Schwangere, sofern sie noch einen aktuellen Bedarf nachweist. Ansonsten ist der Anordnungsgrund für die erstmalige Ausstattung mit Kleidung während der Schwangerschaft nicht mehr glaubhaft gemacht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176777&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/
Willi S
Leitsätze (Autor )
Griechische Staatsangehörige hat Anspruch auf den Regelbedarf sowie auf die einstweilige Gewährung der Erstausstattungen bei Geburt nach § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II. Die Antragstellerin hat im Anschluss an die Geburt des Antragstellers Anspruch auf Erstausstattung für Schwangere, sofern sie noch einen aktuellen Bedarf nachweist. Ansonsten ist der Anordnungsgrund für die erstmalige Ausstattung mit Kleidung während der Schwangerschaft nicht mehr glaubhaft gemacht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176777&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/
Willi S
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