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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kosten nach Erfolgsquote - Keine Erstattung von Kosten des Vorverfahrens nach § 63 SGB X

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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 März 2015 - 9:36

Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 25.02.2015 - L 4 AS 405/14 - rechtskräftig



Leitsatz (Autor)
1. Es bedarf zur Ermittlung der Kostenquote nicht nur der Feststellung, dass z. T. obsiegt wurde, sondern dieser Betrag muss in ein Verhältnis zu dem gesamten Begehren gesetzt werden können.

2. Kann das gesamte Widerspruchsbegehren nicht ermittelt werden, lässt sich auch keine den Kostenerstattungsanspruch begründende Obsiegensquote im Sinne des Vollbeweises ermitteln. Dies geht nach den allgemeinen Beweislastregeln zu Lasten der Antragstellerin.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176549&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1808/

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