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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialgericht Mainz - Auch Ausländer ohne legale Papiere können Anspruch auf Sozialhilfe haben

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Beitrag von Willi Schartema Di 17 Mai 2016 - 6:21

Auch Menschen ohne legale Aufenthaltspapiere können Anspruch auf Sozialleistungen haben. Das entschied das Sozialgericht Mainz. Das Asylbewerberleistungsgesetz gelte auch für ausreisepflichtige Ausländer, entschieden die Richter im Fall einer serbischen Familie.
Auch Menschen ohne Aufenthaltspapiere haben in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen zur Sicherung ihrer Existenz. In einem aktuellen Fall entschied das Sozialgericht Mainz in einem Eilverfahren zugunsten einer Familie aus Serbien. (AZ: S 13 AY 1/13 ER).
Entscheidend für die Gewährung der Hilfen sei, dass sich ein Ausländer faktisch im Bundesgebiet aufhalte. Unter die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen demnach nicht nur Asylbewerber, sondern auch „vollziehbar ausreisepflichtige“ Personen.
Quelle: http://www.migazin.de/2016/04/27/sozialgericht-mainz-auch-illegale-anspruch/


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/

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