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Sozialgericht Mainz - Auch Ausländer ohne legale Papiere können Anspruch auf Sozialhilfe haben
Auch Menschen ohne legale Aufenthaltspapiere können Anspruch auf Sozialleistungen haben. Das entschied das Sozialgericht Mainz. Das Asylbewerberleistungsgesetz gelte auch für ausreisepflichtige Ausländer, entschieden die Richter im Fall einer serbischen Familie.
Auch Menschen ohne Aufenthaltspapiere haben in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen zur Sicherung ihrer Existenz. In einem aktuellen Fall entschied das Sozialgericht Mainz in einem Eilverfahren zugunsten einer Familie aus Serbien. (AZ: S 13 AY 1/13 ER).
Entscheidend für die Gewährung der Hilfen sei, dass sich ein Ausländer faktisch im Bundesgebiet aufhalte. Unter die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen demnach nicht nur Asylbewerber, sondern auch „vollziehbar ausreisepflichtige“ Personen.
Quelle: http://www.migazin.de/2016/04/27/sozialgericht-mainz-auch-illegale-anspruch/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/
Willi S
Auch Menschen ohne Aufenthaltspapiere haben in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen zur Sicherung ihrer Existenz. In einem aktuellen Fall entschied das Sozialgericht Mainz in einem Eilverfahren zugunsten einer Familie aus Serbien. (AZ: S 13 AY 1/13 ER).
Entscheidend für die Gewährung der Hilfen sei, dass sich ein Ausländer faktisch im Bundesgebiet aufhalte. Unter die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen demnach nicht nur Asylbewerber, sondern auch „vollziehbar ausreisepflichtige“ Personen.
Quelle: http://www.migazin.de/2016/04/27/sozialgericht-mainz-auch-illegale-anspruch/
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Willi S
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