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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29BSG, Termintipp Nr. 4/15 vom 20. März 2015: Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, weiter im Streit?
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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BSG, Termintipp Nr. 4/15 vom 20. März 2015: Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, weiter im Streit?
Der 8. Senat des Bundessozialgerichts wird sich in den Verfahren B 8 SO 5/14 R und B 8 SO 9/14 R am Dienstag, dem 24. März 2015, um 13.00 Uhr und 14.00 Uhr, im Weißenstein-Saal nach seinen Entscheidungen vom 23. Juli 2014 erneut damit zu befassen haben, ob beziehungsweise wann erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) erhalten und bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, einen Anspruch auf Leistungen für den Lebensunterhalt nach der Regelbedarfsstufe 1 (100 %) besitzen.
Weiterlesen: http://www.bsg.bund.de/DE/03_Presse/01_Termin_Tipp/Termin_Tipp_Texte/4_15.html?nn=3461722
Anmerkung: Regelbedarfsstufe 3 soll aufgehoben werden
Nach dem Druck der Öffentlichkeit, der Betroffenen und Betroffenenorganisationen beugt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun dem Urteil des Bundessozialgerichts bezüglich der Regelbedarfsstufe 3, die Leistungsberechtigten im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch betreffend: "Sozialministerin Nahles stellt nun eine gesetzliche Neuregelung für das Jahr 2016 in Aussicht, wenn auch die Hartz-IV-Sätze wieder neu bemessen werden. Bis sie in Kraft treten, also voraussichtlich bis Anfang 2017, soll nun eine Übergangsregelung gelten, wonach in der Bedarfsstufe III genauso hohe Leistungen bezahlt werden wie in Stufe I."
weiterlesen: http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/regelbedarfsstufe-3-soll-aufgehoben-werden-901853447433.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/
Willi S
Weiterlesen: http://www.bsg.bund.de/DE/03_Presse/01_Termin_Tipp/Termin_Tipp_Texte/4_15.html?nn=3461722
Anmerkung: Regelbedarfsstufe 3 soll aufgehoben werden
Nach dem Druck der Öffentlichkeit, der Betroffenen und Betroffenenorganisationen beugt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun dem Urteil des Bundessozialgerichts bezüglich der Regelbedarfsstufe 3, die Leistungsberechtigten im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch betreffend: "Sozialministerin Nahles stellt nun eine gesetzliche Neuregelung für das Jahr 2016 in Aussicht, wenn auch die Hartz-IV-Sätze wieder neu bemessen werden. Bis sie in Kraft treten, also voraussichtlich bis Anfang 2017, soll nun eine Übergangsregelung gelten, wonach in der Bedarfsstufe III genauso hohe Leistungen bezahlt werden wie in Stufe I."
weiterlesen: http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/regelbedarfsstufe-3-soll-aufgehoben-werden-901853447433.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/
Willi S
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