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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rumänischer Antragsteller ist von SGB II- Leistungen ausgeschlossen.

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Rumänischer Antragsteller ist von SGB II- Leistungen ausgeschlossen.  Empty Rumänischer Antragsteller ist von SGB II- Leistungen ausgeschlossen.

Beitrag von Willi Schartema Mo 16 März 2015 - 16:33

Rumänischer Antragsteller ist von SGB II- Leistungen ausgeschlossen.



Leitsatz (Autor)
1. Der Leistungsausschluss ist auch auf die EU-Bürger anwendbar, bei denen ein Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitsuche nie bestanden hat oder fortgefallen ist und kein anderes Aufenthaltsrecht feststellbar ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2014 - L 15 AS 202/14 B ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 14.10.2009 - L 7 AS 166/09 B).

2. Dieser Auffassung hat sich der Senat bereits wiederholt angeschlossen (siehe Beschlüsse vom 03.12.2014 zum Az. L 2 AS 1623/14 B ER und vom 04.02.2015 zum Az. L 2 AS 2224/14 B ER).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176168&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1798/

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