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Die Nahtlosigkeitsregelung - Weiterleistungspflicht des § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ist auf Umzüge von SGB II-Leistungsberechtigten und damit verbundene Zuständigkeitswechsel nicht anwendbar.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2015 - L 4 AS 969/13 NZB
Leitsatz ( Autor)
1. Führt ein Umzug nicht nur zu einem behördlichen Zuständigkeitswechsel, sondern auch zu einem Wegfall des Leistungsanspruchs, kann dies nicht über § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ausgehebelt werden. § 2 Abs. 3 SGB X ist lediglich eine örtliche Zuständigkeitsregelung.
2. Zieht der SGB II-Leistungsempfänger aus seiner Wohnung im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters aus, verliert er damit automatisch seinen KdU-Anspruch für diese nicht mehr genutzte Wohnung nach dem § 22 SGB II.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175090&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Beitrag von RA Kay Füßlein zu SG Berlin, Beschluss vom 11.09.2014 - S147 AS 20920/14 - Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
Leitsatz ( Autor)
1. Führt ein Umzug nicht nur zu einem behördlichen Zuständigkeitswechsel, sondern auch zu einem Wegfall des Leistungsanspruchs, kann dies nicht über § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ausgehebelt werden. § 2 Abs. 3 SGB X ist lediglich eine örtliche Zuständigkeitsregelung.
2. Zieht der SGB II-Leistungsempfänger aus seiner Wohnung im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters aus, verliert er damit automatisch seinen KdU-Anspruch für diese nicht mehr genutzte Wohnung nach dem § 22 SGB II.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175090&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Beitrag von RA Kay Füßlein zu SG Berlin, Beschluss vom 11.09.2014 - S147 AS 20920/14 - Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
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