Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ob eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c / Abs. 3a SGB II besteht, lässt sich nur anhand von Indizien wie die Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung gemeinsamer Kinder und Angehöriger sowie die Befugnis, über das Einkommen und die
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Ob eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c / Abs. 3a SGB II besteht, lässt sich nur anhand von Indizien wie die Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung gemeinsamer Kinder und Angehöriger sowie die Befugnis, über das Einkommen und die
Vermögensgegenstände des jeweiligen Partners zu verfügen, feststellen.
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2015 (Az.: L 6 AS 214/14 B ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
2. Bei dem Kriterium der Partnerschaft und des Zusammenlebens in einem gemeinsamen Haushalt handelt es sich um objektive Tatbestandsvoraussetzungen, die kumulativ zur subjektiven Voraussetzung des Einstehens- und Verantwortungswillens vorliegen müssen.
3. Einem Zusammenleben im Rechtssinne stehen eine formal strikt getrennte Kontoführung, eine pauschalisierte Einzelabrechnung bei Einkäufen sowie die Eigenständigkeit bei wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht entgegen. In entsprechender Weise leben auch Ehepaare häufig zusammen.
4. Bezogen auf die Konstellation eines nicht gemeinsamen, minderjährigen Kindes in eheähnlichen Gemeinschaften hat von einem Jobcenter bei einer möglichen Gefährdung des Existenzminimums dieses Kindes gerade bei besonderen, wirtschaftlich erdrückenden, finanziellen Beeinträchtigungen des ein Einkommen beziehenden, neuen Partners der Kindsmutter eine Ausnahmeregelung von der fiktiven Einkommensanrechnung (§ 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II) geprüft zu werden. Dies gilt gerade dann, wenn dieser neue Partner aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse selbst hilfebedürftig wäre, wenn er als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (§§ 19 ff. SGB II) stellen würde.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2015 (Az.: L 6 AS 214/14 B ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
2. Bei dem Kriterium der Partnerschaft und des Zusammenlebens in einem gemeinsamen Haushalt handelt es sich um objektive Tatbestandsvoraussetzungen, die kumulativ zur subjektiven Voraussetzung des Einstehens- und Verantwortungswillens vorliegen müssen.
3. Einem Zusammenleben im Rechtssinne stehen eine formal strikt getrennte Kontoführung, eine pauschalisierte Einzelabrechnung bei Einkäufen sowie die Eigenständigkeit bei wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht entgegen. In entsprechender Weise leben auch Ehepaare häufig zusammen.
4. Bezogen auf die Konstellation eines nicht gemeinsamen, minderjährigen Kindes in eheähnlichen Gemeinschaften hat von einem Jobcenter bei einer möglichen Gefährdung des Existenzminimums dieses Kindes gerade bei besonderen, wirtschaftlich erdrückenden, finanziellen Beeinträchtigungen des ein Einkommen beziehenden, neuen Partners der Kindsmutter eine Ausnahmeregelung von der fiktiven Einkommensanrechnung (§ 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II) geprüft zu werden. Dies gilt gerade dann, wenn dieser neue Partner aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse selbst hilfebedürftig wäre, wenn er als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (§§ 19 ff. SGB II) stellen würde.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
Ähnliche Themen
» Auch die Berechnung nach Heikos 2.0 ist nicht geeignet, die konkret-individuell angemessenen Heizkosten zu ermitteln. Es besteht deshalb kein Grund, von der in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Prüfung anhand eines Grenzwerts abzuweichen.
» § 19 Abs. 5 SGB XII eröffnet dem Sozialhilfeträger die Befugnis in Notlagen trotz möglicherweise einzusetzendem Einkommen und Vermögen Sozialhilfe zu leisten (sog. unechte Sozialhilfe gegen Aufwandsersatz). Eine solche Notlage besteht bei drohender
» Zum Vorliegen von einer eheähnlichen Gemeinschaft ( hier vorliegend) - gemeinsamer Umzug, gemeinsamer Mietvertrag, Stundung der Miete durch Frau M, gelegentlicher gemeinsamer Sex - Zum Einstandswillen bei Partnern und Annahme einer Bedarfsgemeinschaft
» Zu den Kosten der Unterkunft unter Verwandten - Scheingeschäft im Sinne von § 117 BGB - Mietverhältnis zwischen Familienangehörigen - lebenslanges Wohnungsrecht auf Dauer - verleiht den Klägern nach § 1093 Abs. 1 BGB die Befugnis zum Wohnen in dem auf dem
» Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen trotz Weiterleitung desselbigen an das Kind; Kindergeld für im Haushalt lebende volljährige Kinder als Einkommen
» § 19 Abs. 5 SGB XII eröffnet dem Sozialhilfeträger die Befugnis in Notlagen trotz möglicherweise einzusetzendem Einkommen und Vermögen Sozialhilfe zu leisten (sog. unechte Sozialhilfe gegen Aufwandsersatz). Eine solche Notlage besteht bei drohender
» Zum Vorliegen von einer eheähnlichen Gemeinschaft ( hier vorliegend) - gemeinsamer Umzug, gemeinsamer Mietvertrag, Stundung der Miete durch Frau M, gelegentlicher gemeinsamer Sex - Zum Einstandswillen bei Partnern und Annahme einer Bedarfsgemeinschaft
» Zu den Kosten der Unterkunft unter Verwandten - Scheingeschäft im Sinne von § 117 BGB - Mietverhältnis zwischen Familienangehörigen - lebenslanges Wohnungsrecht auf Dauer - verleiht den Klägern nach § 1093 Abs. 1 BGB die Befugnis zum Wohnen in dem auf dem
» Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen trotz Weiterleitung desselbigen an das Kind; Kindergeld für im Haushalt lebende volljährige Kinder als Einkommen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema